Christlich-Therapeutische Praxis MyFlux MyFlux Logo

Ergänzende Therapievereinbarung

Traumasensible Paar- und Sexualtherapie · zusätzlich zur Praxis-Anmeldung

Vereinbarung
zwischen den Fachpersonen Irmgard King & Joachim H. Büttner und:
Person 1
Person 2
Nachfolgende Leistungen sind vereinbart:
Vereinbartes Honorar je 60 Minuten:
Mit dieser Vereinbarung, den darin enthaltenen Regelungen, dem vereinbarten Umfang und Auftrag sind wir einverstanden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mindestdauer erfolgt eine zeitgenaue Abrechnung.
Ablauf der Traumasensiblen Paartherapie (TSPT)
1. Erstgespräch und Entscheidung für die gemeinsame Arbeit
Das Paar vereinbart mit den Fachpersonen ein Erstgespräch. Dieser erste Kontakt dient der gemeinsamen Entscheidung, ob eine Traumasensible Paartherapie der richtige Weg für das Paar ist. Im Erstgespräch werden Anliegen und Auftrag geklärt. Das Paar erhält von den Fachpersonen Zugang zu verschiedenen Tests zur Diagnostik der Beziehungsdynamik. Die Therapie beginnt erst, wenn die Testergebnisse vorliegen und besprochen wurden. Konkrete Hinweise zur Verbesserung der Beziehungsprobleme gibt das Erstgespräch ausdrücklich noch nicht.
2. Das Setting der Traumasensiblen Paartherapie
Sobald sich beide Seiten – das Paar und die Fachpersonen – für die gemeinsame Arbeit entschieden haben, bildet die Besprechung und Klärung dieses Rahmenvertrags den Auftakt der Traumasensiblen Paartherapie.
3. Zeiten und Absprachen über Dauer und Abstände
Es wird eine regelmäßige Sitzungszeit mit verbindlichem Beginn und Ende sowie festen Abständen und einer festgelegten Dauer je Einheit vereinbart; die Dauer kann je nach den Anforderungen des Paares variieren. Die Abstände zwischen den Sitzungen betragen nie mehr als einen Monat, damit Prozess und Arbeit gelingen können. Dies wird mit dem Klientenpaar besprochen.

Ist das Klientenpaar an einem Termin verhindert, ist dieser grundsätzlich spätestens 3 Werktage im Voraus abzusagen; andernfalls wird das für diesen Termin vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Vorzeitig beendete Sitzungen werden in voller Höhe der vereinbarten Zeit berechnet. Auch Stunden, die unangenehme Empfindungen auslösen, sind verständlicherweise zu vergüten. Von den Fachpersonen abgesagte Termine werden durch einen zeitnah angebotenen Ersatztermin ausgeglichen. Abgebrochene Treffen sind – unabhängig davon, ob sie von den Fachpersonen oder vom Paar veranlasst werden – in der vereinbarten Weise zu bezahlen. Maßgeblich sind hier die Einschätzung und Vorgabe der Fachpersonen.
4. Offenheit, Aufrichtigkeit und Mitwirkung
Die Mitwirkung, Offenheit und Authentizität des Klientenpaares bei der Bearbeitung relevanter Themen sind notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Traumasensiblen Paartherapie. Beide Partner sind angehalten, weder die Unwahrheit zu sagen noch etwas zu verschweigen oder negative Empfindungen nach außen zu tragen. Das Paar wird darauf hingewiesen, für ungeklärte Themen aus der Traumasensiblen Paartherapie keine Hilfe an anderer Stelle zu suchen – etwa in einer anderen Beratung oder Therapie, in Seminaren oder bei Freunden –, sondern diese mit den Fachpersonen zu klären.

Für die Dauer der vereinbarten Treffen haben die Traumasensible Paartherapie Priorität und Exklusivität. Maßstab hierfür sind die Einschätzung und Vorgabe der Fachpersonen, da sie das Gesamtkonzept überblicken, was dem Klientenpaar in dieser Form nicht möglich ist.
5. Zahlungen
Die Zahlungsmodalitäten werden von den Fachpersonen mit dem Klientenpaar besprochen und festgelegt. Verhandlungen über abweichende Preise, Vergünstigungen oder Ausgleichsleistungen sind nicht möglich. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich das Paar, das vereinbarte Honorar fristgerecht – innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang – in der berechneten Höhe zu begleichen.

Dies gilt auch für ein spezielles Paket (siehe oben); eine nach oben abweichende Stundenzahl wird zusätzlich zum Paket abgerechnet. Entscheidet sich das Paar für eine Ratenzahlung, kommt hierfür der Ratenzahlungsvertrag zur Anwendung. Die vollständige Zahlung für ein Paket ist auch dann fällig, wenn das Paar die vereinbarten Termine nicht oder nur verkürzt wahrnimmt.
6. Kontakte außerhalb des Settings der Traumasensiblen Paartherapie
Telefonate, Kurznachrichten und E-Mails sind auf ein Minimum zu beschränken und sollten insbesondere nicht der Aufarbeitung oder Beeinflussung therapeutisch relevanter Themen dienen.

Wichtige Klärungen erfolgen in Gegenwart und unter Einbezug beider Partner. Insbesondere werden die Fachpersonen nicht zur Verschwiegenheit gegenüber dem jeweils anderen Partner verpflichtet und nicht in einem Einzelgespräch über Umstände informiert, die beide Partner betreffen. Mit seiner Unterschrift gestattet das Paar den Fachpersonen, den jeweiligen Partner bzw. die jeweilige Partnerin jederzeit in solche Sachverhalte einzubeziehen.

Einzeltermine mit nur einem der Partner finden nicht statt. Die einzige Ausnahme bildet die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse, die vor der Ehe bzw. Beziehung der beiden Partner liegen. Ob ein solcher Fall vorliegt und einzeln bearbeitet wird, obliegt der Einschätzung der Fachpersonen.
7. Der Einsatz von Methoden, Abläufen und Behandlungsansätzen
Die Fachpersonen wählen auf Grundlage ihrer fachlichen Kompetenz die geeigneten Übungen und Methoden sowie die Abfolge der Behandlung. Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Struktur der Einheiten und die ausgewählten Behandlungsstrategien. Die Führung der Sitzungen und die Auswahl der Themen liegen bei den Fachpersonen. Insbesondere unangenehme Klärungen werden weder aufgeschoben noch abgebrochen.
8. Verweigerung, beziehungsschädigende Emotionen und Abwertungen
Ist es einem oder beiden Partnern emotional nicht möglich mitzuwirken, unterbrechen die Fachpersonen den Ablauf der Einheit und greifen diesen Umstand als vorrangig zu untersuchende Störung auf, um für eine angemessene Lösung zu sorgen. Die Fachpersonen schlagen Unterbrechungen, Pausen oder im Extremfall den Abbruch der Therapieeinheit vor, damit die überforderte Person sich mithilfe geeigneter Methoden beruhigen und emotional festigen kann. Dieses Vorgehen gilt insbesondere bei Abwertungen, Klagen, Kritik oder aggressiven Handlungen gegen sich selbst, gegen den Partner bzw. die Partnerin oder gegen die Fachpersonen.
9. Bündnisse, Solidarisierung und Ausgrenzungen
Wenn ein Partner den anderen gegen eine oder beide Fachpersonen ausspielt, sich das Paar gegen die Fachpersonen verbündet oder außenstehende Personen (andere Therapie, Seminare, Freunde) herangezogen werden, um die Fachpersonen zu bewerten oder eine andere Behandlung zu erhalten, wird diese Störung unmittelbar zum Anlass genommen, den Umstand genauer zu betrachten. Während der Traumasensiblen Paartherapie sollte daher keine weitere Behandlung, Therapie oder Beratung in Anspruch genommen werden. Nach Beendigung und Abschluss der speziellen Traumasensiblen Paartherapie mit den Fachpersonen steht dieser Weg dem Paar selbstverständlich jederzeit wieder offen.
10. Beendigung, Abschluss, Stornierung oder Abbruch
Mit ihren beiden Unterschriften verpflichtet sich das Klientenpaar zur Einhaltung dieses paartherapeutischen Rahmenvertrags. Werden die Regeln des Vertrags gebrochen, liegt es im Ermessen der Fachpersonen, den Kontakt zu beenden. Eine Erstattung für vereinbarte, aber nicht eingehaltene Therapieeinheiten besteht in diesem Fall nicht. Der Kontakt endet mit einem eigens vereinbarten Abschlusstermin und wird nicht vonseiten des Paares per SMS, E-Mail oder Telefon beendet.
Der Auftrag des Paares
Welches Ziel möchte das Klientenpaar erreichen?
Was können die Fachpersonen dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht werden kann?
Woran würde das Klientenpaar erkennen, dass das Ziel erreicht wurde?
Welchen konkreten Auftrag möchte das Klientenpaar den Fachpersonen geben?
Unterschriften
Mit dieser Vereinbarung, den darin enthaltenen Regelungen, dem vereinbarten Umfang und Auftrag sind wir einverstanden.
Person 1
Unterschrift Person 1
Person 2
Unterschrift Person 2